Honorar

Der Stundensatz beträgt 88,00 €.

Eine Erstanamnese ist ein Gebot der Sorgfaltspflicht und erfolgt vor der ersten naturheilkundlichen Behandlung.

Die Erstanamnese, auch telefonisch, ist kostenpflichtig und wird nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.

Die Tätigkeit des Heilpraktikers beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag zwischen Heilpraktiker_in und Patient_in.
Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten überlassen. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker_innen ist eine durchschnittliche Empfehlung.

 

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten von gesetzlichen Versicherungen nicht übernommen werden. Private Versicherungen ersetzen die Behandlungskosten häufig nicht in vollem Umfang.

Die Rechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Kasse.

Eine naturheilkundliche Behandlung ersetzt nicht die Einnahme von Medikamenten, den Besuch beim Arzt und/oder eine ärztliche Behandlung.

Eine telefonische Beratung ist in der Regel möglich.

Hausbesuche sind grundsätzlich möglich. Eine Kilometerpauschale von 0,50 €/km wird zusätzlich berechnet.